BBB fordert weiterhin einen individuellen Rechtsanspruch auf geförderte Weiterbildung.
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angekündigte Weiterbildungsgesetz liegt derzeit auf Eis, was der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. ausdrücklich bedauert.
Der Gesetzentwurf, der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus haushaltspolitischen Gründen vorerst gestoppt wurde, sieht vor, dass Beschäftigte während ihres Berufslebens bezahlte Bildungszeit nehmen können. Außerdem enthält er eine Ausbildungsgarantie für Jugendliche und eine Ausweitung der qualifizierten Zuwanderung.
Nach Ansicht des BBB braucht Deutschland dringend ein Weiterbildungsgesetz, um die Innovations– und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten und zu stärken. Darüber hinaus könnte es einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leisten. Angesichts des tiefgreifenden Wandels der Arbeitswelt fordert der BBB seit Jahren einen individuellen Rechtsanspruch auf geförderte Weiterbildung.
Weiterbildungsangebote müssen besser zugänglich werden
„Es ist sehr schade, dass das angekündigte Weiterbildungsgesetz jetzt in Frage gestellt wird“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des BBB. „Bei dem aktuellen Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt kann eine Ausbildung alleine nicht genügen, um ein ganzes Berufsleben erfolgreich zu bestreiten. Wir brauchen deshalb gesetzliche Rahmenbedingungen, die es allen Beschäftigten ermöglichen, sich kontinuierlich weiter zu qualifizieren. Dabei müssen die Angebote intensiver und besser zugänglich werden, um etwas zu bewirken.“
Neben einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung hält der BBB eine Ausbildungsgarantie sowie eine gesonderte, voll öffentlich finanzierte Weiterbildungsförderung für Beschäftigte, die vom Strukturwandel besonders betroffen sind, für notwendig. Darüber hinaus befürwortet er eine öffentlich geförderte betriebliche Berufsausbildung analog zur Weiterbildungsförderung für Beschäftigte.