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AB 2018 muss Mindestlohn gezahlt werden

Der Bildungsverband gewinnt weitere Etappe im Kampf um mehr Wettbewerbsgerechtigkeit. Seit März 2017 sollte, auch auf Betreiben der Bundesagentur für Arbeit, der Mindestlohn der Aus- und Weiterbildungsbranche nach den Sozialgesetzbüchern II und III endlich für alle Auftragnehmer der Bundesagentur gelten, nicht nur für die, die zu mehr als 50 Prozent ihrer Aktivitäten Arbeitsmarktdienstleistungen durchführen. Es war lange Zeit unklar, ob eine solche Regelung, die die Bundesagentur dann vorgeben würde, mit EU-Recht vereinbar ist und ob sie auch deutschem Vergaberecht entsprechen würde. Weiterlesen