Home > 2018 > Vergabespezifischer Mindestlohn 2018

Vergabespezifischer Mindestlohn 2018

Die Schlupflöcher sind verschlossen

Es war eine lange Auseinandersetzung um die Schließung der Schlupflöcher beim Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche. Bisher mussten nur diejenigen Unternehmen den Mindestlohn zahlen, deren Geschäftstätigkeit überwiegend (mehr als 50 %) in Arbeitsmarktdienstleistungen bestand. Ab 1. Januar 2018 müssen jetzt alle Auftragnehmer der Bundesagentur ihren Mitarbeitern den Mindestlohn von 15,26 Euro zahlen. Dieser Erfolg darf zum Großteil der unermüdlichen Lobbyarbeit des Bildungsverbandes zugeschrieben werden, die von den Parlamentariern aus der Arbeitsmarktpolitik unterstützt wurde.

Den Auszug aus dem Bundesanzeiger vom 22.12.2017, in dem der „vergabespezifische Mindestlohn“ mit der entsprechenden Rechtsverordnung bekannt gemacht wird, finden Sie hier

You may also like
Weiterbildung 4.0 – Solidarische Lösungen für das lebenslange Lernen im digitalen Zeitalter
Prof. Dr. Gesine Schwan
Weiter bilden – Gesellschaft stärken
Wie gestalten wir die Digitalisierung der Arbeitswelt?
Weiterbildung – es geht voran!
Dr. Peter Brandt
Pilotierung soll Praxistauglichkeit erweisen
Berufliche Weiterbildung: Aufwand und Nutzen für Individuen
Prof. Dr. Rolf Dobischat
Vierte Säule des Bildungssystems bleibt weiterhin Baustelle
Deutscher Weiterbildungstag, eine Erfolgsgeschichte