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Der Vorstand in Klausur

Verbandsführung blickt zurück und positiv in die Zukunft

Frankfurt am Main | In seiner Klausurtagung in Frankfurt am Main blickte der Vorstand des Bildungsverbandes am 30. und 31. Januar auf das vergangene Jahr zurück und erörterte die aktuellen und künftigen Themen und die Ausrichtung der Verbandsarbeit.
Einen breiten Raum im Jahresrückblick nahmen die Ergebnisse der Arbeit des Verbandes im (fach-)politischen Raum ein, vor allem sein Austausch mit Parlament, Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit. Der Verband hat zu vielen Abgeordneten in den für uns besonders wichtigen Bundestagsausschüssen Arbeit und Soziales sowie Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Kontakte auf- und ausgebaut. Ein sichtbarer Erfolg dieser Aktivitäten war die Erklärung mehrerer Bundestagsfraktionen, im Rahmen der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ den Bildungsverband bei der Arbeit des Plenums und den Projektgruppen der Enquete als externen Experten heranzuziehen. Darüber hinaus wurden zu vielen relevanten Gesetzgebungsvorhaben wie den Referentenentwürfen des Qualifizierungschancen- und Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Stellungnahmen abgegeben und an Informationsveranstaltungen der Ministerien aktiv teilgenommen.

Der Austausch mit der Bundesagentur soll in diesem Jahr intensiviert werden.

Der Austausch mit der Bundesagentur fand auf mehreren Ebenen statt und soll in diesem Jahr intensiviert werden. So werden zu den wichtigen einkaufs- und fachrelevanten Themen die praktischen Erfahrungen der Träger mit der Umsetzung neuerer Gesetze (z.B. des Teilhabe- und Qualifizierungschancengesetzes) ebenso beigesteuert wie Vorschläge für die Weiterentwicklung von Instrumenten und Produkten der BA. An zentraler Stelle werden hier die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Rahmen der Arbeitsförderung gem. § 45 SGB III stehen. Über allen Einzelfragen steht das generelle Problem, wie bestehende oder künftig konzipierte Arbeitsmarktprodukte inhaltlich den veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes möglichst zeitnah Rechnung tragen können (Stichwort Digitalisierung).
Die Erfolgsgeschichte des Deutschen Weiterbildungstags soll fortgeschrieben werden. Zu diesem Zweck werden Strukturreformen in Angriff genommen, die den gestiegenen Anforderungen an alle Beteiligten Rechnung tragen. Sichtbarste Veränderung wird die Konstituierung eines eingetragenen Vereins „Deutscher Weiterbildungstag“ sein, der eine Plattform für die organisatorischen, inhaltlichen und finanziellen Ressourcen bilden wird. Zugleich werden die Voraussetzungen geschaffen, auch zwischen dem im Zweijahresrhythmus stattfinden Weiterbildungstag weitere Fachveranstaltungen zu initiieren oder sich daran zu beteiligen.
Ebenfalls erörtert wurden die Auswirkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf die Branche. Neben den nicht unkomplizierten Neuregelungen bei der zum 1. Januar eingeführten Brückenteilzeit stellt die Deckelung der Zulässigkeit sachgrundloser Befristungen bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft eine erhebliche Herausforderung dar. Der BBB wird sich dafür einsetzen, dass der sozialpolitisch erwünschte Schutz der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und die unabweisbaren Erfordernisse der Unternehmen nicht im Widerspruch stehen.

Die nächste Mitgliederversammlung am 14./15. Mai und die nächste Mitgliederbefragung werfen ihre Schatten ebenfalls voraus. Für alle Beteiligten wird es ein spannendes und forderndes Jahr 2019.
Stefan Sondermann

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