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Der BBB zum neuen Weiterbidlungsgesetz: Potential ist da, aber Fortentwicklung notwendig

Der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung betrachtet den Hauptteil des seit 1. April gültigen „Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ als einen vielversprechenden Anfang einer Entwicklung, die jedoch noch fortgesetzt werden muss. Das Gesetz soll Betrieben, Auszubildenden und Arbeitnehmenden helfen, dem drängenden Fach- und Arbeitskräftemangel zu begegnen sowie den technologischen, demografischen und ökologischen Wandel der Arbeitswelt zu bewältigen.

Besonders positiv bewertet der BBB die Einführung der Ausbildungsgarantie, insbesondere mit der Einführung von Berufsorientierungspraktika und Mobilitätszuschüssen für Arbeitnehmende sowie die Neuregelung der Einstiegsqualifizierungen. Auch die tiefgreifende Reform der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und die Einführung eines Qualifizierungsgeldes werden begrüßt.

„Das Gesetz ist zwar ein Anfang, jedoch ist eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen von Aus- und Weiterbildung dringend erforderlich. Besonders bedauerlich ist das Fehlen einer Bildungszeit, auf die sich die Koalition nicht einigen konnte. Dadurch bleibt eine systemische Lücke in dem Gesetz bestehen: die Förderung einzelner Arbeitnehmer*innen, die sich eigeninitiativ weiterbilden möchten. Wir hoffen außerdem darauf, dass die berufliche Weiterbildung institutionell zur 4. Säule des deutschen Bildungssystems weiterentwickelt wird, was einen Beitrag zur ökonomischen Infrastruktur- und regionalen Strukturpolitik sowie zur sozialen Gerechtigkeit leisten könnte“ so Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des BBB.